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Neue Grundsteuer kommt – aber was wird gemacht?

In Deutschland gibt es ca. 36 Mio. Grundstücke, die ab 2025 neu bewertet werden müssen. Die Zeit drängt nicht nur, es wird auch Zeit für ein neues Grundsteuer-Modell. Allerdings werden die Bundesländer kein einheitliches Modell anbieten Es wird, wie immer bei solchen Vorhaben, das jeweilige Bundesland entscheiden. Schon jetzt steht fest, es wird ein Durcheinander. So will Berlin, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg das von der Bundesregierung vorgeschlagene neue Grundsteuer-Modell übernehmen.
Die Faktoren für die Berechnung sollen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch Art der Immobilie, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Alter der Immobilie herangezogen werden. Hier stellt sich die Frage, auf welche Daten wollen diese Länder zurückgreifen? Mietspiegel liegt vielerorts nicht vor, die Bodenrichtwerte sind in der jetzigen Zeit Makulatur. Es sieht mehr nach dem Blick in die Glaskugel aus! Und ob dies kostenneutral durchgeführt wird – hier melden sich erhebliche Zweifel an.

Es sieht eher nach ‘Schröpfen’ und sehr kompliziert aus. Andere Länder wollen einen eigenen Weg gehen. Ob dieser gerechter und besser sein wird bleibt abzuwarten. Bei uns in Bayern soll der Wert der Immobilie eine Rolle spielen – die Frage ist welcher?

Die Gesetzesänderung sieht dergestalt aus, dass sich die Grundsteuer in drei Schritten berechnet:
Wert des Grundbesitzes x Steuermeßzahl x Hebesatz Damit bleibe die Grundsteuer wertabhängig

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