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Änderung des Baugesetzbuches – ein sinnvolles Gesetz! Aber…

Genehmigungsverfahren sollen schneller ablaufen, Bebauungspläne sich leichter anpassen lassen, und das Aufstocken oder Nachverdichten wird einfacher. Das klappt, wenn die Politik vor Ort mitmacht. Die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er heißt „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ und ändert das Baugesetzbuch. Kommunen sollen damit beim Wohnungsneubau zügiger und flexibler handeln können, wenn sie dies wünschen. Paragraf 246e BauGB erlaubt es Kommunen bis Ende 2030, Wohnprojekte ohne klassischen Bebauungsplan zu genehmigen und von bestehendem Planungsrecht abzuweichen.

Diese Regeln gelten nicht nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Außerhalb bebauter Ortschaften soll es einfacher werden, Wohnraum zu schaffen. In Innenbereichen dürfen Kommunen von geltenden städtebaurechtlichen Regeln abweichen. Aufstockungen und andere Arten der Nachverdichtung lassen sich so leichter verwirklichen. In gemischten Quartieren dürfen Planer dank eigener Schallschutzregelungen von bisherigen Immissionsrichtwerten abweichen. Eine Kommune, die das Turbo-Verfahren nutzt, soll aus fünf Jahren Planungszeit zwei Monate machen – ein ehrgeiziges Ziel der SPD-Ministerin. Selbst bei geringerer Zeitersparnis erwartet man eine deutliche Vereinfachung bürokratischer Abläufe.

Die Bundesregierung schätzt, dass Bürger, Wirtschaft sowie Verwaltung dadurch jährlich 2,5 Milliarden Euro sparen. Der Bau-Turbo bringt viele nützliche Vereinfachungen, die das Bauen schneller und günstiger machen. Die Umsetzung hängt aber vom „guten Willen“ der Kommunen ab. Nicht immer haben Gemeinderäte zudem Bürgermeister ein Interesse, die möglichen Veränderungen umzusetzen. Denn Baustellen in Wohngebieten bedeuten Lärm, Schmutz und oft heftige Proteste der Wähler. Dazu kommen langfristige Ausgaben für Kindergärten, Schulen, Spielplätze neben Sportanlagen, die viele Kommunen schon jetzt belasten. Die gesamte Wohnungsbaubranche muss die Verantwortlichen vor Ort überzeugen, die neuen Freiheiten zu nutzen als auch Bauvorhaben zu unterstützen. Zusätzlich zur Angebotsseite muss man die Nachfragseite wieder stärker berücksichtigen. Nur wenn der Staat die Endabnehmer entlastet, kann man die Vorhersagen für den Wohnungsneubau in den kommenden Jahren deutlich übertreffen.

Dies betrifft alle Wohnimmobilien – egal ob #Einfamilienhäuser, #Doppelhäuser, #Reihenhäuser. #Wohnungen und die Bebaubarkeit von #Grundstücken !

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