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Falsche Wohnfläche: Welche Rechte haben Immobilienkäufer

Immer wieder lesen wir von falsch wiedergegebenen Wohnflächen in Kauf-und Mietverträgen. Oft fällt es erst auf, wenn ein Kauf-, oder Mietvertrag schon unterzeichnet und eingezogen ist. Dies kann für alle Beteiligten finanzielle Folgen haben, die nicht zu unterschätzen sind.

Für den Verkäufer kann dies bedeuten:
Sofern eine Immobilie gekauft und diese mit einer Finanzierung hinterlegt wird, benötigt die finanzierende Bank Flächenangaben des zukünftigen Hauses oder Wohnung. Denn diese sind für die Bewertung ein Kriterium, um die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens (Neubau) zu beurteilen.

Bei Gebrauchtimmobilien können Käufer, bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Quadratmeterzahl, Teile des Kaufpreises vom Verkäufer zurückverlangen. Die Höhe der Wohnflächenabweichung ist hierbei unerheblich. Wichtig ist für den Verkäufer die Beschaffenheit der Immobilie, die ihm im Vertrag garantiert wurde.

Für den Vermieter kann dies bedeuten:
Sie haben in der Zukunft kein Recht die Miete weiter anzupassen, bzw. zu erhöhen oder zu kündigen wenn sich im Nachhinein herausstellt, das die Wohnung, das Haus in Wirklichkeit größer ist. Sie können allenfalls die Nebenkosten anpassen und auch nur dort, wo nach Wohnfläche abgerechnet wird bzw. die tatsächliche Quadratmeterzahl zugrunde gelegt wurde.

Unsere Erfahrung ist inzwischen die, dass gerade bei Finanzierungen die Bank eine neue, testierte Berechnung der Wohnflächen anfordert. Ihre und unsere Sicherheit wird entsprechend berücksichtigt.

Wir veranlassen nach Auftragserteilung unseren Architekten eine Neuberechnung auf unsere Kosten vorzunehmen.

 

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